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BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Aufwerfen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 22.09.2000 - A 4 B 4313/98
- BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 5 K 16.32571
Keine Verfolgung wegen drohender Verheiratung mit einem älteren Mann in Nigeria
Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01). - VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags
Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01). - VG Regensburg, 07.10.2014 - RN 5 K 14.30525 Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwen dung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
- VG Regensburg, 01.12.2011 - RN K 11.30440 Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
- VG Regensburg, 23.06.2016 - RN 5 K 15.31055 Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebever botes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen wür de (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).