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   BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01   

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https://dejure.org/2001,17603
BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01 (https://dejure.org/2001,17603)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2001 - 1 B 60.01 (https://dejure.org/2001,17603)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 1 B 60.01 (https://dejure.org/2001,17603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Aufwerfen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 5 K 16.32571

    Keine Verfolgung wegen drohender Verheiratung mit einem älteren Mann in Nigeria

    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413

    Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags

    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • VG Regensburg, 07.10.2014 - RN 5 K 14.30525
    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwen­ dung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • VG Regensburg, 01.12.2011 - RN K 11.30440
    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • VG Regensburg, 23.06.2016 - RN 5 K 15.31055
    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebever­ botes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen wür­ de (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
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